AGB
Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber

AGB Ablingerhof Stand 10/2025
Abling 3
83233 Bernau am Chiemsee

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Ablingerhof


1. Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand und Bindefristen
a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der zwischen dem Ablingerhof und dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen.
b) Gegenstand der Vereinbarung ist die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Ferienwohnung. Die dort genannte Personenanzahl darf maximal belegt werden.
c) An ein übermitteltes Angebot halten wir uns 3 Tage gebunden, sofern keine andere Angebotsbindefrist genannt ist.
d) An die übermittelte Buchungsbestätigung halten wir uns 3 Tage gebunden. Gültig wird die Buchungsbestätigung, sobald sie vom Gast gegengezeichnet und bei uns eingegangen ist.
e) Die von beiden Seiten unterzeichnete Buchungsbestätigung verpflichtet Gast und Gastgeber zur Erfüllung des Vertrages – unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer.


2. Preis und Zahlung
a) Der Gesamtpreis ist in der Buchungsbestätigung genannt.
b) Die Kurabgabe wird gesondert verrechnet.
c) Sämtliche Zusatzangebote (z. B. Semmelservice, Getränke, Trockner, Waschmaschine) werden gemäß der jeweils aktuellen Preisliste separat abgerechnet.
d) Die Zahlung hat einen Tag vor Abreise zu erfolgen. Zahlung ist möglich in bar oder per EC-Karte.


3. Mietzeitraum, An- und Abreise
a) Der Mietzeitraum ist in der Buchungsbestätigung festgelegt.
b) Die Anreise ist am Anreisetag ab 16:00 Uhr möglich. Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 9:30 Uhr zu erfolgen. Die Ferienwohnung ist in besenreinem Zustand zu übergeben.


4. Pflichten des Gastgebers
Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.


5. Pflichten des Gastes / Rücktritt / Stornierung
a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Gemäß BGB wird der Schaden wie folgt berechnet:
– Ferienwohnung ohne Frühstück: 90 % des Reisepreises.
b) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
c) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, den gemäß Punkt a) errechneten Betrag zu bezahlen. Der Schaden wird in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
d) Bei erfolgreicher Neubelegung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10 % an.
e) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.


6. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN-/WiFi-Nutzung
a) Der Gast ist für die über das WLAN übermittelten Daten, genutzten kostenpflichtigen Dienste und getätigten Rechtsgeschäfte selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich, das WLAN nur im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen und insbesondere:
– keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte abzurufen oder zu verbreiten,
– keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen,
– die Jugendschutzvorschriften einzuhalten.
b) Der Gast stellt den Gastgeber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs beruhen. Sobald der Gast erkennt oder erkennen muss, dass ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, ist der Gastgeber unverzüglich zu informieren.


7. Hausordnung
a) Tierhaltung in der Ferienwohnung ist nicht gestattet.
b) In sämtlichen Innenräumen besteht absolutes Feuer- und Rauchverbot.
c) In und in der Nähe von feuergefährdeten Betriebsstätten (z. B. Heulager, Güllegruben, Treibstofflager, Stallungen) gilt ebenfalls absolutes Feuer- und Rauchverbot. Die Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder obliegt den Eltern.
d) Besuche von Personen, die keine Ferienwohnung bei uns gebucht haben, sind anzumelden. Bei Besuchszeiten ab 3 Stunden fällt eine Pauschale von 15 € pro Person an.
e) Aus versicherungstechnischen Gründen ist eine Teilnahme von Besuchern an der Aktiv-Stallzeit nicht möglich.


8. Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Es gilt deutsches Recht. Hat der Mieter seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland, genießt er gemäß Art. 6 Abs. 2 der Rom-I-Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
b) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bernau am Chiemsee.


9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.